Der Landtag des Saarlandes wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung auf Antrag der Regierungsfraktionen SPD und CDU die saarländische Landesregierung auffordern, sich auf Bundesebene für eine Änderung des Transfusionsgesetzes einzusetzen. Damit soll die Diskriminierung potenzieller Blutspenderinnen und Blutspender wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität beseitigt werden. Ein Ausschluss von der Blutspende soll in Zukunft nur aufgrund des individuellen Risikoverhaltens erfolgen. Die Fristen für eine mögliche Rückstellung von der Blutspende sollen sich an den jeweils aktuell vorhanden diagnostischen Möglichkeiten orientieren. Darüber hinaus soll die Bundesärztekammer in regelmäßigen Zeitabbständen zur Überprüfung der Hämotherapierichtlinie verpflichtet werden.
Die SPDqueer Saar und der SPD-Landtagsabgeordnete Jürgen Renner begrüßen die Initiative der Regierungsfraktionen auf eine längst überfällige Beseitigung der erst 2017 beschlossenen diskriminierenden Richtlinien der Bundesärztekammer. Demnach dürfen schwule und bisexuelle Männer Blut spenden, wenn sie ein Jahr lang abstinent keinen Sex mit einem Mann hatten. Die allermeisten schwulen und bisexuellen Männer werden somit immer noch von der Blutspende ausgeschlossen. Nicht akzeptabel und völlig unverständlich ist zudem die gesonderte Nennung von „transsexuellen Personen mit sexuellem Risikoverhalten“ in der Richtlinie. Diese Formulierung ist per se diskriminierend.
Vincenzo Truglio, Landesvorsitzender der SPDqueer Saar erklärt : „Der jahrelang Kampf trägt zumindest auf Landesebene die ersten Früchte und ich begrüße es ausdrücklich, dass die Regierungsfraktionen nunmehr handeln. Die SPDqueer Saar hat diese Forderung gerade erst am Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie wiederholt. Die diskriminierende Richtlinie war gerade auf dem Höhepunkt der Corona-Krise, in der man auf Blutspender*innen angewiesen war, völlig widersinnig. Eine Diskriminierung, die Leben gefährdet.“
„Natürlich müssen Blutspenden sicher sein“, sagt der SPD-Landtagsabgeordnete Jürgen Renner. „Aber alle Personen, die zur Blutspende bereit sind und damit Leben retten wollen, müssen mit den gleichen Kriterien geprüft werden. Dabei darf nicht die sexuelle Identität, sondern es muss das persönliche Risikoverhalten ausschlaggebend sein.“
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